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Externer Datenschutzbeauftragter für kleine Unternehmen

Warum Datenschutz für kleine Unternehmen so wichtig ist

Viele kleine Unternehmen haben das Gefühl, Datenschutz sei vor allem ein Thema für Konzerne. Tatsächlich betrifft die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) jedoch alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten – also nahezu jedes Unternehmen, das Kundendaten, Mitarbeiterdaten oder Lieferantendaten nutzt. Gerade kleine Betriebe stehen dabei vor einem Spagat: Einerseits müssen sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, andererseits fehlen oft Zeit, Personal und spezialisiertes Know-how. Gleichzeitig erwarten Kunden, Beschäftigte und Geschäftspartner einen verantwortungsvollen Umgang mit ihren Daten. Datenschutz ist deshalb nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Vertrauensfaktor. Ein externer Datenschutzbeauftragter hilft kleinen Unternehmen dabei, diese Anforderungen professionell, effizient und ohne unnötigen bürokratischen Aufwand zu erfüllen.

Wann kleine Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten brauchen

Die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten ergibt sich in Deutschland aus der DSGVO (insbesondere Art. 37 DSGVO) und dem BDSG (§ 38 BDSG). Für kleine Unternehmen sind insbesondere folgende Punkte relevant:

In Deutschland muss ein Unternehmen in der Regel einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn
in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Dazu zählen zum Beispiel Mitarbeiter, die regelmäßig mit Kundendaten, Patientendaten, Bewerberdaten oder ähnlichen Informationen arbeiten. Gerade wachsende kleine Unternehmen erreichen diese Schwelle schneller als gedacht – etwa wenn mehrere Mitarbeitende im Vertrieb, in der Verwaltung, im Personalbereich oder in der IT tätig sind.

Unabhängig von der Mitarbeiterzahl kann ein Datenschutzbeauftragter auch dann erforderlich sein, wenn

  • besonders sensible personenbezogene Daten verarbeitet werden (z. B. Gesundheitsdaten in Arztpraxen),
  • eine umfangreiche, regelmäßige Beobachtung von Personen erfolgt (z. B. Tracking, Profiling, Videoüberwachung),
  • Verarbeitungsvorgänge vorliegen, für die eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist.

Gerade Arztpraxen, Gesundheitsdienstleister, bestimmte Handwerksbetriebe mit umfangreicher Kundendatenverwaltung oder Agenturen mit stark datengetriebenen Online-Marketing-Leistungen können daher zur Benennung verpflichtet sein.

Auch wenn formal keine Pflicht zur Benennung besteht, entscheiden sich viele kleine Unternehmen freiwillig für einen externen Datenschutzbeauftragten. Gründe dafür sind:

  • klare Verantwortlichkeiten,
  • mehr Sicherheit im Umgang mit Kundendaten,
  • strukturierte Prozesse und Dokumentation,
  • bessere Vorbereitung auf Prüfungen oder Anfragen von Aufsichtsbehörden.

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten für kleine Unternehmen

Kleine Unternehmen stehen häufig vor der Frage: interner oder externer Datenschutzbeauftragter? Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet insbesondere für kleinere Strukturen deutliche Vorteile.

Ein interner Datenschutzbeauftragter muss

  • freigestellt werden,
  • regelmäßig geschult werden,
  • und genießt einen besonderen Kündigungsschutz.

Das bindet wertvolle Kapazitäten und verursacht laufende Kosten. Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt das nötige Fachwissen bereits mit – ohne dass ein eigener Mitarbeiter langfristig gebunden oder weitergebildet werden muss.

Ein externer Datenschutzbeauftragter arbeitet in der Regel mit vielen unterschiedlichen Unternehmen und Branchen. Dadurch kennt er:

  • typische Stolpersteine in kleinen Unternehmen,
  • branchenspezifische Anforderungen (z. B. Arztpraxen, Handwerk, Agenturen, Industrie),
  • praxiserprobte Lösungen, die sich im Alltag bewährt haben.

Kleine Unternehmen profitieren so von einem gewachsenen Erfahrungsschatz, ohne diesen mühsam selbst aufbauen zu müssen.

Statt unklaren internen Aufwänden entstehen bei einem externen Datenschutzbeauftragten meist feste oder klar kalkulierbare Kostenmodelle. Das erleichtert die Planung und verhindert unangenehme Überraschungen im Budget

Die Geschäftsführung bleibt verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzvorgaben. Ein externer Datenschutzbeauftragter nimmt ihr jedoch einen großen Teil der fachlichen und organisatorischen Arbeit ab – und sorgt dafür, dass Prozesse nachvollziehbar dokumentiert sind.

Welche Aufgaben ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt

Ein externer Datenschutzbeauftragter unterstützt kleine Unternehmen in verschiedenen Bereichen. Typische Aufgaben sind unter anderem:

Analyse und Bestandsaufnahme

Zu Beginn wird geprüft, wie Datenschutz derzeit im Unternehmen organisiert ist:

  • Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
  • Welche Systeme und Dienstleister werden genutzt?
  • Welche Prozesse gibt es bereits, wo bestehen Lücken?

Diese Bestandsaufnahme ist die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen.

Aufbau und Pflege der Datenschutz-Dokumentation

Die DSGVO sieht verschiedene Nachweispflichten vor. Ein externer Datenschutzbeauftragter unterstützt z. B. bei:

  • Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten,
  • Datenschutzrichtlinien und -prozessen im Unternehmen,
  • technischen und organisatorischen Maßnahmen,
  • Verträgen zur Auftragsverarbeitung mit Dienstleistern.

Gerade kleine Unternehmen profitieren von klaren Vorlagen und strukturierten Dokumenten, die an die eigene Praxis angepasst sind.

Schulung von Mitarbeitenden

Mitarbeitende spielen im Datenschutz eine zentrale Rolle. Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet:

  • praxisnahe Schulungen und Unterweisungen,
  • Sensibilisierung für typische Risiken im Alltag,
  • Hinweise für den sicheren Umgang mit Daten am Arbeitsplatz.

So steigt das Bewusstsein für Datenschutz im gesamten Unternehmen.

Laufende Beratung und Prüfung

Datenschutz ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Ein externer Datenschutzbeauftragter begleitet kleine Unternehmen dauerhaft, zum Beispiel bei:

  • neuen Projekten oder Tools (z. B. neue Software, Cloud-Dienste),
  • Fragen zu Betroffenenrechten (Auskunft, Löschung, Berichtigung),
  • Datenschutzvorfällen und deren Bewertung,
  • Kommunikation mit Aufsichtsbehörden.

Wie MProtect365 kleine Unternehmen konkret unterstützt

MProtect365 verbindet persönliche Betreuung durch Datenschutzexperten und juristische Fachpersonen mit einer eigenen Datenschutz-Software. Das Ziel: Datenschutz für kleine Unternehmen rechtssicher im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, verständlich und möglichst effizient organisieren.

Persönliche Beratung durch Fachleute

Sie erhalten einen festen Ansprechpartner, der Ihr Unternehmen kennt und Sie langfristig begleitet. Das umfasst zum Beispiel:

  • individuelle Einschätzung, ob ein Datenschutzbeauftragter erforderlich ist,
  • Unterstützung bei der Benennung als externer Datenschutzbeauftragter,
  • regelmäßige Abstimmungen zu neuen Projekten oder Änderungen im Unternehmen.

Eigene Datenschutz-Software zur strukturierten Umsetzung

Mit der Datenschutz-Software von MProtect365 können kleine Unternehmen zentrale Anforderungen der DSGVO systematisch abbilden, zum Beispiel:

  • Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten pflegen,
  • Datenschutz-Dokumente strukturiert verwalten,
  • Maßnahmen und Verantwortlichkeiten nachvollziehbar dokumentieren.

Die Kombination aus Software und persönlicher Beratung sorgt dafür, dass Datenschutz nicht im Ordner oder in einzelnen Dateien „verloren geht“, sondern im Unternehmen verankert wird.

Praxisnahe Schulungen und Sensibilisierung

MProtect365 unterstützt kleine Unternehmen bei der Schulung ihrer Mitarbeitenden – digital und persönlich. Inhalte werden auf den Arbeitsalltag zugeschnitten, damit die Vorgaben nicht abstrakt bleiben, sondern tatsächlich im Alltag ankommen.

Schritt für Schritt zum gelebten Datenschutz im kleinen Unternehmen

Gemeinsam wird geprüft, ob aufgrund Mitarbeiterzahl, Art der Daten oder Art der Verarbeitung eine Pflicht zur Benennung besteht – oder ob eine freiwillige Benennung sinnvoll ist.

Alle relevanten Verarbeitungstätigkeiten, Systeme und Dienstleister werden erfasst. So entsteht ein Überblick, wo Anpassungsbedarf besteht.

Auf Basis dieser Bestandsaufnahme werden die notwendigen Dokumente, Prozesse und Maßnahmen entwickelt – immer mit Blick darauf, was für ein kleines Unternehmen praktikabel ist.

Die beste Richtlinie hilft wenig, wenn sie niemand kennt. Deshalb werden Mitarbeitende verständlich informiert und geschult.

Rechtliche Vorgaben, technische Lösungen und Unternehmensprozesse entwickeln sich weiter. Ein externer Datenschutzbeauftragter sorgt dafür, dass Ihr Datenschutzkonzept aktuell bleibt.