Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen

Hinweisgeber-Schutzgesetz 
(HinSchG)

Mprotect365 unterstützt Sie bei der Einführung eines rechtssicheren Hinweisgebersystems – datenschutzkonform, anonymisierbar und vollständig dokumentierbar.

Wir übernehmen Ihre interne Meldestelle

Seit Juli 2023 verpflichtet das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) viele Unternehmen zur Einrichtung einer internen Meldestelle – ab einer Unternehmensgröße von 50 Mitarbeitern. Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie als externer Dienstleister und bieten eine rechtssichere, datenschutzkonforme und entlastende Lösung, mit der Sie allen gesetzlichen Anforderungen zuverlässig nachkommen.

Was kostet die interne Meldestelle?

Unsere Komplettlösung erhalten Sie bereits ab 590 € pro Jahr oder ab 59 € monatlich.
(zzgl. MwSt.)

Unsere Leistungen im Überblick:

LeistungEnthalten
Ausgelagerte interne Meldestelle (§ 14 HinSchG)
Einrichtung sicherer Meldekanäle (§ 16 HinSchG)
Entgegennahme von Hinweisen
Prüfung & Bearbeitung nach §§ 17, 18 HinSchG
Schutz der Hinweisgeber-Identität
Rechtssichere Dokumentation & Reporting
Reaktionszeit max. 5 Werktage
Alle Anfragen per Telefon & Mail abgedeckt

Wer ist betroffen? Was ist zu tun?

✅ Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle

  • Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern
  • Branchen mit Sonderregelungen (z. B. Finanzdienstleister, Kommunen)

⏳ Frist beachten:

Seit dem 02. Juli 2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Verstöße können bußgeldpflichtig sein.

🔒 Was muss sichergestellt werden?

  • Vertrauliche Annahme von Hinweisen
  • Bearbeitung durch eine unabhängige Stelle
  • Einhaltung gesetzlicher Fristen
  • Schutz vor Benachteiligungen für Hinweisgeber

👉 Unsere Lösung für Sie:

Unser Hinweisgebersystem erfüllt alle Voraussetzungen des HinSchG: von der anonymen Meldung bis zur lückenlosen, datenschutzkonformen Dokumentation.