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Unangekündigte Vor-Ort-Prüfungen des LfDI MV

  • DatenschutzDSGVO
Bild: LfDI MV

Am 17. Juli 2025 kündigte der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg‑Vorpommern (LfDI MV) neue Maßnahmen an: unangekündigte Vor‑Ort‑Prüfungen bei öffentlichen Stellen werden deutlich ausgeweitet. Hintergrund ist ein Anstieg gemeldeter Datenschutzvorfälle sowie Sicherheitslücken, die ein proaktives Eingreifen nötig machen.

Ziel: Sensibilisierung statt Sanktion

Der LfDI MV hebt hervor, dass es nicht vorrangig um Bußgelder gehe, sondern um Prävention und Sensibilisierung der Verantwortlichen. Werden Mängel entdeckt, können Abhilfemaßnahmen angeordnet werden – jedoch nicht primär zur Strafe, sondern zur sofortigen Verbesserung der Datensicherheit.

Umfang und Methodik der Prüfungen

Die Kontrollen umfassen weit mehr als Zutrittsprüfungen:

  • Kontrolle von Sicherheitskonzepten, Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten und AV-Verträgen
  • Befragung von Verantwortlichen und Mitarbeitenden
  • Überprüfung technischer und organisatorischer Maßnahmen im Alltag
    Dabei zeigen erste Fälle: Was formal dokumentiert ist, wird im Betrieb nicht immer umgesetzt.

Fallbeispiel: Theorie trifft Praxis

In einer Behörde versuchten Prüfer, ohne Ausweis Zugang zu nicht-öffentlichen Bereichen zu erlangen. Dabei fiel auf: Leitlinien zu Passwortrichtlinien, Systemzugriffen oder Arbeitsplatzabschlüssen existierten – wurden aber nicht konsequent angewendet. Dokumentationen reichen nicht – wichtig ist die Umsetzung im Alltag.

Warum verschärfte Kontrollen sinnvoll sind

  • Früherkennung von Sicherheitslücken: Reale Schwachstellen werden sichtbar, bevor Schäden entstehen
  • Vermeidung von Bußgeldern und Reputationsverlust: Investition in Datensicherheit ist günstiger als Schadensbewältigung
  • Nachhaltige Wirkung: Praxisnahe Sensibilisierung unterstützt Kulturwandel in Behörden und Organisationen 

Empfehlungen für Verantwortliche

  1. Regelmäßige Tests der Datenschutzmaßnahmen im laufenden Betrieb
  2. Schulung und Sensibilisierung aller Mitarbeitenden – insbesondere bei Behörden mit Bürgerkontakten
  3. Dokumentierte Maßnahmen auch in der Praxis umsetzen: IT‑Zugänge, Passwortrichtlinien, Arbeitsplatzsicherheit etc.
  4. Selbstchecks und interne Audits als Vorbereitung auf unangekündigte Prüfungen

Unsere Unterstützung für Sie

Als externe Datenschutzbeauftragte begleiten wir Sie bei:

  • Erstellung praxisnaher Datenschutzkonzepte
  • Durchführung interner Audits zur Alltagstauglichkeit von Maßnahmen
  • Schulung Ihres Teams und Vorbereitung auf unangekündigte Prüfungen

Datenschutz geht auch einfach – und mit uns sicherer.

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